Abbruchswert

Abbruchswert

Abbruchswert

Steht der Verkauf eines bebauten, wirtschaftlich nicht mehr nutzbaren Grundstücks an, ist die Frage, welchen Preis man dafür erzielen kann. Abbruchswert ist die Bezeichnung. Natürlich müssen vom Grundstückswert die Abbruchkosten, die entstehen um einen unbebauten Zustand herbeizuführen, abgezogen werden.

Zu den Kosten der Freilegung zählen unter anderem die reinen Abbruchkosten, die Entsorgungskosten, Kosten für eventuell notwendige Gutachten, die angefertigt werden müssen, und Dekontaminierungskosten bei kontaminierten Böden und Gebäuden. Im Liquidationsverfahren wird der Abbruchswert ermittelt.