Abfallentsorgung

Abfallentsorgung

Auf Deponien dürfen nicht vorbehandelte Abfälle entsprechend der Deponieverordnung seit dem 01.06.2005 nicht mehr abgelagert werden. Entsprechend der EU-Richtlinien vom 14.11.2012 und 01.12.2011 wurde die Deponieverordnung jeweils ergänzt. Die Vermeidung bzw. Reduzierung der globalen Belastung durch Quecksilber und seine Verbindungen war das Ziel der Richtlinien. Siedlungsabfälle und andere biologisch abbaubare Bestandteile müssen im Interesse des Klimaschutzes unter Vermeidung von Methanemissionen auf Deponien vor der Ablagerung mit mechanisch-biologischen oder thermischen Abfallbehandlungsverfahren behandelt werden, um die Zuordnungskriterien einhalten zu können. Das Umweltbundesamt, welches seinen Sitz in Dessau hat, ist für den Vollzug entsprechender Umweltgesetze zuständig.

Auf Deponien landen allerdings nicht alle Arten von Abfall. So genannte Wertstoffe werden auf speziell eingerichteten Wertstoffhöfen gesammelt. Dorthin kommen hauptsächlich recyclebare Wertstoffe. Zur Organisation der Abfallentsorgung werden das Hol- und das Bringsystem eingesetzt. Für das Holsystem ist charakteristisch, dass der Abfallerzeuger aufgefordert ist, die Stoffe zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums in auf öffentlichen Flächen zur Abholung durch die Abfallentsorger bereit gestellten Sammelbehältern bereit zu halten.

Beim Bringsystem hingegen übernehmen die Abfallerzeuger den Abtransport der Abfallstoffe. Diese werden zu der entsprechenden Stelle bzw. zum Wertstoffhof transportiert. Alternativ gibt es auch Sammelbehälter auf öffentlichen Flächen, in denen die Wertstoffe wie Papier oder Glas gesammelt werden, um dann mittels Heckladern zum Abtransport umgefüllt zu werden.