Dispens

Dispens

Die mögliche Befreiung von einzelnen Vorschriften der Baubehörde für die Bauherren oder die Bauherrin bezeichnet man als Dispens. Es können sowohl Soll- oder Regel-Vorschriften als auch zwingende Vorschriften aufgehoben werden. Durch eine Bauanfrage erfahren Bauherr bzw. Bauherrin, welche Möglichkeiten für einen Dispens bestehen.