Kaltwasserzähler

Kaltwasserzähler

Für Mietwohnungen sind noch nicht überall Kaltwasserzähler obligatorisch. In den Bauordnungen der verschiedenen Bundesländer wird geregelt, ob eine Ausstattungspflicht besteht. In Bayern gibt es keine Einbaupflicht, während Baden-Württemberg für jede Wohnung auf den Einbau besteht. Eine Ausnahme bilden Nutzungsänderungen, bei denen ein unverhältnismäßig hoher Aufwand betrieben werden müsste. Jede Neubauwohnung in Schleswig-Holstein muss mit einem eigenen Kaltwasserzähler ausgestattet werden. Eine Nachrüstfrist bis zum 31.12.2020 gilt für alle bestehenden Gebäude. Wenn allerdings die Nachrüstung aufgrund besonderer Umstände einen unangemessenen Aufwand sowie übermäßige Kosten verursachen würde, gibt es auch hier Ausnahmeregelungen.

Der Trend jedoch geht in allen Bundesländern zur Einbaupflicht. Es wird durch genauere Verbrauchserfassungen mit Wassereinsparungen gerechnet. Der Vorteil für Mieter liegt darin, dass Singlehaushalte für den Mehrverbrauch von Großfamilien nicht aufkommen müssen. Vermieter sind bei Wohnungen, in denen sich Kaltwasserzähler befinden, verpflichtet, diese zur Verbrauchserfassung zu nutzen.

Wenn nicht in allen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses mit einem Kaltwasserzähler ausgerüstet sind, kommt es gelegentlich zu rechtlichen Streitigkeiten. In einem Fall fällte der Bundesgerichtshof folgendes Urteil (Az. VIII ZR 188/07, Urteil vom 12.03.2008): Es handelte sich um ein Mietshaus, in dem eine einzige Wohnung nicht über einen Kaltwasserzähler verfügte. Dem Vermieter wurde die Berechtigung zugesprochen, als Maßstab für die Wasser- und Abwasserkostenabrechnung für alle Wohnungen, den Wohnflächenanteil zugrunde zu legen. Eine Abrechnung nach Verbrauch müsse nur erfolgen, wenn alle Wohneinheiten im Haus mit Kaltwasserzählern ausgestattet wären.