Mauerwerk

Beim Mauerwerk wird zwischen unterschiedlichen Konstruktionsarten unterschieden.

Sofern es sich nicht um ein Element eines zweischaligen Mauerwerks handelt, unterbleibt beim einseitig unverputzten Sichtmauerwerk eine Wärmedämmung. Wird eine Sichtmauer als Außenmauer errichtet, so müssen frostsichere Steine, die mit einem Gießmörtel frei von Hohlräumen verfugt werden, verwendet werden.

Unter den einschaligen Konstruktionen von Mauerwerken ist ein mit Innendämmung versehenes verputztes Mauerwerk mit Hinblick auf die vorgeschriebene Wärmedämmung gemäß Energieeinsparverordnung eine bauphysikalisch gesehen schlechtere Lösung. Effektiver ist eine Außendämmung, die allerdings auch kostenintensiver ist.

Für eine Außendämmung gibt es beim Mauerwerk mehrere Varianten. Wird über der außen angebrachten Wärmedämmschicht eine Fassadenbekleidung, die auf Holzlatten angebracht ist, gelegt, so spricht man von einer so genannten “Vorhangfassade”.

Inklusive der Dämmschicht besteht ein WDVS (Wärmeverbundsystem) aus drei oder mehr Schichten. Zur physikalischen Stärkung folgt auf die Dämmschicht eine “Armierungsschicht”, gefolgt von einer dem Wetterschutz dienenden Schlussbeschichtung.  Die “Plattenverkleidung” stellt eine Alternative zum WDVS bei einem nach außen gedämmten Mauerwerk dar.

Neben diesen einschaligen Mauerwerken gibt es jedoch auch zweischalige Varianten. Ohne Wärmedämmung ist die Errichtung von Wohn- und gewerblich genutzten Bauwerken heute aufgrund der angestrebten Niedrigenergiehausstandards gemäß Energieeinsparverordnung kaum noch möglich.

Zudem gibt es Sonderformen des Mauerwerks, die ebenfalls in Frage kommen.