Preisstoppverordnung

Die Preisstoppverordnung stammt vom 26.11.1936 und verbietet Preiserhöhungen auf der Basis bodenpolitischer Gründe. Mit der Preisstoppverordnung wurden die Grundstückspreise nicht mehr vom Grundstücksmarkt bestimmt. Bis 1960 galt die Preisstoppverordnung in den alten, bis 1989 in den neuen Bundesländern. Als der Preisstopp aufgehoben wurde, sollte der Grundstücksmarkt transparenter werden, außerdem sollten Vorkehrungen getroffen werden, in Folge von Unkenntnis von Wertverhältnissen beim Veräußern und Erwerben übervorteilt zu werden. Daraus folgend wurden Gutachterausschüsse gegründet, die Grundstückswerte mit entsprechenden Pflichten bestimmen.