Baugrenze

Baugrenze Eine nicht unbedingt mit der Grundstücksgrenze übereinstimmende Baugrenze wird die im Bebauungsplan festgelegte Grenze genannt, über die hinaus nicht gebaut werden darf.

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Gewerbegebiet

Gewerbegebiet Überwiegende der Unterbringung von Gewerbebetrieben dienende Gebiete, werden im Bebauungsplan als Gewerbegebiete ausgewiesen. In der Regel ist hier allerdings nur nicht erheblich belästigendes Gewerbe erlaubt. Daher werden in diesen Gebieten nur Bürogebäude, Verwaltungsgebäude oder Geschäftsgebäude angesiedelt.

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Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan werden die städtebaulichen Entwicklungen, die von der Gemeinde entsprechend der voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde und der sich daraus ergebenden Bodennutzungsart geplant werden, dargestellt. Er dient für das gesamte Gemeindegebiet als Bauleitplan und weist beispielsweise Flächen für Schulen,...

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Dachüberstand

Dachüberstand Der Teil von Dächern, der die Außenwand überragt, heißt Dachüberstand. Die Außenwände und das ganze Gebäude werden durch einen Dachüberstand vor Niederschlägen, Sturm und Sonneneinstrahlung abgeschirmt. So kann die hoch stehende Sommersonne nicht zu stark einfallen, während die tief...

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Sonderbauflächen

Sonderbauflächen Sonderbauflächen werden als Sondergebiete im Bebauungsplan ausgewiesen. Sie dürfen ausschließlich für Bauvorhaben wie Kliniken, Ferienhäuser, Sanatorien, Wochenendhäuser, Kurgebiete, Hafengebiete und ähnliches genutzt werden und sind an den damit verbundenen Zweck gebunden.

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Geschossflächenzahl (GFZ)

Geschossflächenzahl (GFZ) Als relative Größe gibt die Geschossflächenzahl an, wie viel Geschossfläche auf einem Quadratmeter Grundstücksfläche zum Bau freigegeben sind. Die GFZ (Geschossflächenzahl) wird als Dezimalzahl im Bebauungsplan der Gemeinden angegeben und wird in Bezug zur Grundstücksfläche gesetzt. Die Berechnungsgrundlagen...

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überbaubare Grundstücksfläche

überbaubare Grundstücksfläche Man bezeichnet den Teil von einem Grundstück als überbaubare Grundstücksfläche, auf dem das Errichten von Gebäuden möglich ist. Im Bebauungsplan wird dieser Teil durch das Festsetzen von Baugrenzen und -linien sowie Bebauungstiefen bestimmt.

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Parallelverfahren

Das Parallelverfahren regelt § 8 Abs. 3 BauGB, der besagt, dass mit dem Ändern, Aufstellen, Ergänzen oder Aufheben von Bebauungsplänen gleichzeitig der Flächennutzungsplan ergänzt, aufgestellt oder geändert werden kann (Parallelverfahren). Vor dem Flächennutzungsplan kann der Bebauungsplan bekannt gemacht werden,...

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