Kappungsverordnung / Kappungsgrenzenverordnung

Gesetzlich wird die so genannte Kappungsgrenze bundesweit einheitlich geregelt. Mieten dürfen gemäß § 558 Abs. 3 BGB innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % erhöht werden. Kappungsgrenzen beziehen sich auf Mieterhöhungen, die der Anpassung an ortsübliche Vergleichsmieten dienen,...

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Kappungsgrenze

In manchen Bereichen sind Kappungsgrenzen vorgegeben. In der Regel soll mit Kappungsgrenzen dafür gesorgt werden, dass bei wiederkehrenden Zahlungen eine Begrenzung der Änderungen nach oben oder teilweise auch nach unten begrenzt werden. Zum Beispiel werden Kappungsgrenzen bei Haushaltsbudgetierungen öffentlicher...

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