Kappungsverordnung / Kappungsgrenzenverordnung

Gesetzlich wird die so genannte Kappungsgrenze bundesweit einheitlich geregelt. Mieten dürfen gemäß § 558 Abs. 3 BGB innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % erhöht werden. Kappungsgrenzen beziehen sich auf Mieterhöhungen, die der Anpassung an ortsübliche Vergleichsmieten dienen,...

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