LBO-Begriffe

LBO-Begriffe

LBO-Begriffe

In einer Landesbauordnung (LBO) enthaltene Begriffe:

Gebäude: Laut Musterbauordnung „selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“

Wohngebäude: Dienen üblicherweise Wohnzwecken (Wohnhaus).

Bauliche Anlage: Mit dem Erdboden verbundenes, immobiles Objekt, hergestellt aus Bauprodukten; Baugenehmigung erforderlich.

Hochhaus: Zwischen Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraums und ebener Erde liegen mehr als 22 Meter. Bei acht Metern dazwischen sind es Gebäude mit geringer Höhe (Rettungshöhe einer Feuerwehrdrehleiter: 23 Meter).

Vollgeschoss: Ragt 1,20 bis 1,60 Meter über Geländeoberfläche hinaus; 2,30 Meter ist die durchschnittliche Höhe von Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis OKFFB des darüber liegenden Geschosses oder bis Schnittkante Dachhaut (Dachdeckung).

Bauprodukte: Dauerhafter Einbau in Bauwerken; Beispiele: Baustoffe, Bauteile, (vorgefertigte) Anlagen.

Bauart: Zusammenfügen der Bauprodukte zu Bauwerken, baulichen Anlagen.

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