LBO-Begriffe
- Fachbegriffe für Immobilien
- LBO-Begriffe
LBO-Begriffe
LBO-Begriffe
In einer Landesbauordnung (LBO) enthaltene Begriffe:
Gebäude: Laut Musterbauordnung „selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“
Wohngebäude: Dienen üblicherweise Wohnzwecken (Wohnhaus).
Bauliche Anlage: Mit dem Erdboden verbundenes, immobiles Objekt, hergestellt aus Bauprodukten; Baugenehmigung erforderlich.
Hochhaus: Zwischen Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraums und ebener Erde liegen mehr als 22 Meter. Bei acht Metern dazwischen sind es Gebäude mit geringer Höhe (Rettungshöhe einer Feuerwehrdrehleiter: 23 Meter).
Vollgeschoss: Ragt 1,20 bis 1,60 Meter über Geländeoberfläche hinaus; 2,30 Meter ist die durchschnittliche Höhe von Oberkante Fertigfußboden (OKFFB) bis OKFFB des darüber liegenden Geschosses oder bis Schnittkante Dachhaut (Dachdeckung).
Bauprodukte: Dauerhafter Einbau in Bauwerken; Beispiele: Baustoffe, Bauteile, (vorgefertigte) Anlagen.
Bauart: Zusammenfügen der Bauprodukte zu Bauwerken, baulichen Anlagen.