Rechte und Pflichten (Sachverständige)

Rechte und Pflichten (Sachverständige)

Sachverständige haben das Recht auf Abnahme, auf Entlohnung und das Urheberrecht. Zu ihren Pflichten zählen die Schweige-, Aufbewahrungs-, Obhut-, Beratungs- und Aufklärungs- sowie die Sorgfaltspflicht, außerdem Nacherfüllung, wenn Mängel entstanden sind, rechtzeitige und ordnungsgemäße Leistungserbringung sowie das Herstellen des versprochenen Werks.

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