Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete

Sanierungsgebiete sind von der Gemeinde förmlich mittels Satzung festgelegt. In ihnen werden städtebauliche Missstände mithilfe von stadtbaulichen Sanierungsmaßnahmen, also Ordnungs-/Baumaßnahmen, durchgeführt. Bestimmte Rechtsvorgänge unterliegen einer besonderen Genehmigungspflicht, schreiben § 136 ff. BauGB vor. In aller Regel weisen Häuser, die in Sanierungsgebieten liegen, einen hohen Bedarf an Sanierungs- beziehungsweise Modernisierungsmaßnahmen auf. Eigentümer der dortigen Immobilien / Grundstücke müssen sich mit Sanierungsträgern auseinandersetzen, da sie nur noch begrenzt über ihren Eigentum verfügen und bestimmen können.

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