Überwachungszeichen / Übereinstimmungszeichen

Überwachungszeichen / Übereinstimmungszeichen

Als amtliches Prüfzeichen bzw. Gütesiegel auf Fertigteilen und Baustoffen wird das Überwachungszeichen als Ü dargestellt. Es kann beispielsweise von Materialprüfungsämtern vergeben werden. Seitdem 1994 die neuen (Landes-)Bauordnungen inkraftgetreten sind, heißen Überwachungszeichen Übereinstimmungszeichen. Sie müssen mit amtlichen Anforderungen übereinstimmen:

  • sie erfordern die technischen Regeln der Bauregelliste A oder
  • entsprechen der Allgemeinen bauaufischtlichen Zulassung oder
  • verfügen über ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
  • besitzen im Einzelfall eine bauaufsichtliche Zustimmung.

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