Arbeitgeberdarlehen

Arbeitgeberdarlehen Lexikon Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderArbeitgeberdarlehen

Ein Arbeitgeberdarlehen ist eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und seinem Mitarbeiter über die Vergabe eines firmeninternen Kredites. Der Mitarbeiter erhält eine gewisse Kreditsumme zu besonders günstigen Konditionen. Damit wird ein Arbeitgeberdarlehen zu einer freiwilligen sozialen Zusatzleistung, die ganz oder teilweise steuerlich vom Arbeitgeber zu berücksichtigen ist. Der Mitarbeiter hat allerdings keine rechtlichen Ansprüche auf ein solches Arbeitgeberdarlehen. In den meisten Fällen erhält der Mitarbeiter einen Kredit vom Arbeitgeber zu besseren Zinskonditionen, aber nur in geringer Höhe von einigen Monatsgehältern, der in monatlichen Raten durch Abzug vom Gehalt oder Lohn getilgt wird. Damit stellt ein Arbeitgeberdarlehen ein gutes Mittel zur Mitarbeiterbindung dar.