Überbau – Verkehrswertermittlung

Überbau – Verkehrswertermittlung Als Wertermittlungsstichtag gilt der Zeitpunkt, an dem die Grenze überschritten wurde, eine Anpassung sieht der Gesetzgeber nicht vor. Die Verkehrswertermittlung beim Überbau geschieht wie folgt: Man nehme den Wert des belasteten Grundstücks und den Bodenwert vom nicht überbauten...

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Notweg / Bewertung

Ein Notweg wird wie ein Überbau bewertet: Man ermittelt eine vorschüssige Notwegerente als wesentlichen Bestandteil vom belasteten Grundstück: Wert der Teilflache mal LSchZS (Liegenschaftszinssatz) = Rente p. a. Der Bodenwert vom belasteten Grundstück ergibt sich aus dem unbelasteten Bodenwert...

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Erbbaurecht / Bodenwertanteil

Um den Bodenwertanteil im Erbbaurecht zu ermitteln, bedient man sich dieser finanzmathematischen Methode: Der Verzinsungsbetrag vom Bodenwert (Liegenschaftszins) abzüglich des vertraglich / gesetzlich erzielbaren Erbbauzinses ergibt die Differenz, die mit dem Barwertfaktor aus Realzins und Liegenschaftszins multipliziert wird.  

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Sanierungsmaßnahmen

Man spricht gemäß § 136 Abs. 2 BauGB von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen, wenn in einem Sanierungsgebiet städtebauliche Missstände (Substanz- oder Funktionsschwäche) ausgebessert oder umgestaltet, also behoben werden. Wird die Baustruktur erneuert, entspricht das den aktuellen Anforderungen an gesunde Arbeits- und...

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Bodenwert bebauter Grundstücke

Während die Ermittlung des Bodenwertes für unbebaute Grundstücke eindeutig geregelt ist, verhält es sich bei bebauten Grundstücken anders. Hier sind unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen, die die Wertermittlung schwieriger machen. Der Wert für unbebaute Grundstücke wird üblicherweise nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt....

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