Architektenhonorar

Architektenhonorar Lexikon Sachverständiger und Gutachter für Immobilien Bernd A. BinderArchitektenhonorar

Architekten erbringen Leistungen wie das Zeichnen der Baupläne, Berechnungen für die Baukonstruktionen, Bauabnahmen oder die Koordination der Baustellenaufgaben. Für diese Leistungen erhalten Architekten ein Honorar. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure kurz HOAI. Die Leistungen können sowohl einzeln beauftragt werden, als auch als Vollbeauftragung. Geregelt wird das Honorar über den Architektenvertrag. Die Höhe des Honorars wird durch mehrere Faktoren bestimmt. Da sind zum einen die erbrachten Leistungen und die Komplexität der Bauaufgabe zu berücksichtigen, zum zweiten die Höhe der Kosten, die anrechenbar sind. In der Regel fallen als Architektenhonorar bei einer Vollbeauftragung etwa 10 % der Baukosten an.