Aufmaß

Aufmaß

Die Abrechnung aller geleisteten handwerklichen Arbeiten wird nach deren Fertigstellung getrennt nach Gewerken  mittels des Aufmaßes vermessen. Die Berechnung der entsprechenden Geldwerte erfolgt dann gemäß des Leistungsverzeichnisses (LV) und der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Bei erbrachten Leistungen, für die vorab ein Festpreis vereinbart worden ist, ist ein Aufmaß als Berechnungsgrundlage nicht notwendig. Auf eine ganz andere Art werden hingegen Regiearbeiten abgerechnet.