Außenbereich

Außenbereich

Der Teil von Gemeindegebieten, der weder innerhalb eines Bebauungsplangeltungsbereiches noch innerhalb Ortsteilen mit Bebauung liegt, wird als Außenbereich bezeichnet. In besonderen Fällen darf nach § 35 des Baugesetzbuches dort gebaut werden (z.B. Wohnhäuser für Förster oder Landwirte).