Autostellplatz

Autostellplatz

Gemäß Landesbauordnung sind Bauherren, die ein neues Haus bauen, verpflichtet eine Mindestanzahl von Autostellplätzen pro Büro- oder Wohneinheit auf dem eigenen Grundstück zu bauen. Dabei ist es unerheblich, ob der Besitzer und die Anwohner über einen Führerschein verfügen oder nicht. In der Regel werden 1,5 Autostellplätze je Wohn- oder Büroeinheit zugrunde gelegt, damit auch genügend Parkmöglichkeiten für Besucher geschaffen werden.