Bauanzeige

Bauanzeige

Anstatt eines aufwendigeren Bauantrags können Bauherren und Bauherrinnen im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren eine Bauanzeige einreichen. Eine entsprechende Baugenehmigung gilt als erteilt, sofern die Baubehörde innerhalb der gemäß Landesbauverordnung und örtlicher Bauvorschriften festgelegten Frist nicht widerspricht. In der Regel werden mit der Bauanzeige nur die brandschutztechnischen und planungsrechtlichen Bauvorlagen eingereicht.