Baugrube

Baugrube

Auf jeder Baustelle wird mindestens eine Baugrube errichtet, deren Tiefe sich an der Kellergeschosshöhe orientiert. Kellerlose Gebäude erhalten eine Baugrube mindestens bis zur Frostgrenze, also der frostfreien Zone, welche in der Regel mit der tragfähigen Bodenschicht gleichzusetzen ist. Natürlich unterliegen Baugruben ebenfalls der Bauüberwachung und der Bauzustandsbesichtigung, wobei die Baugrubenwand-Standsicherheit entscheidend ist. Bei Baugruben im Fels können die Grubenwände senkrecht bleiben, ansonsten müssen je nach Bodenart die Seiten zu 45 bis 60 Grad abgeböscht werden. Meist wird ein Verbau bei sehr tiefen Baugruben wie beispielsweise für Tiefgaragen notwendig.