Einliegerwohnung

Einliegerwohnung

Eine Dach- oder Kellergeschosswohnung innerhalb eines Einfamilienhauses, die durch Wohnungsdecken und –trennwände als räumlich selbstständige Kleinwohnung abgetrennt ist und vermietet werden kann, wird als Einliegerwohnung bezeichnet. Nach den baurechtlichen Vorgaben muss eine Einliegerwohnung mindestens 32 qm Wohnfläche aufweisen, sowie über eine eigene Toilette und eine eigene Kochnische verfügen.