Energieeinsparungsgesetz

Energieeinsparungsgesetz

Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), welches am 22. Juli 1976 unter dem Eindruck der Ölkrise und des wachsenden Umweltbewusstseins entstand, heißt offiziell „Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden“.  Mit diesem Gesetz wurde erstmals eine umfassende Regelung über die bundesrechtlichen Anforderungen an die Energieeinsparung von Häusern erstellt. Die Bundesregierung ist damit ermächtigt, im Zuge von Altbausanierungen oder bei Neubauten mittels Rechtsverordnung besondere Anforderungen in Sachen Wärmeschutz, Energieeinsparung bei Heizungs- und Raumlufttechnik sowie bei Anlagen für Brauchwasser zu erheben. Die Nichtbeachtung dieser Regelungen wird als Ordnungswidrigkeiten geahndet.