Enteignung

Enteignung ist ein juristischer Begriff, der mit dem zwangsweisen Entzug des Eigentums an privaten Vermögensrechten durch einen staatlichen Hoheitsakt (Verwaltungsakt) definiert wird. Die Enteignung setzt einen öffentlichen Zweck oder ein anerkanntes Allgemeinwohl voraus (z. B. Straßenbau). In Deutschland regelt das Grundgesetz die Zulässigkeit einer Enteignung sowie das Bundesbaugesetz bzw. die (Landes)Bauordnung die Entschädigung für den Eigentümer.