Entwurf

Entwurf

Der Architekt bzw. die Architektin erstellt als eine Leistung einen Entwurf, der auch als Hauptentwurf bezeichnet wird. In der Regel wird diesem noch ein Vorentwurf vorausgehen. In dem Entwurf werden ein Grundkonzept und ein Grundriss des Gebäudes so weit entwickelt, so dass der Entwurf als Bauvorlage dienen kann. Bei diesen Entwurfsplänen handelt es sich im Unterschied zu in kleinerem Maßstab erstellten Ausführungsplänen um Pläne im Maßstab 1:100. Auf den Vor- und den Hauptentwurf entfallen zirka ein Drittel des Architektenhonorars.