Entwurfsverfasser

Entwurfsverfasser

Wer als Entwurfsverfasser bzw. Entwurfsverfasserin zugelassen wird, regeln die Landesbauordnungen. In der Regel werden Architekten die Entwurfsverfasser sein, die auch für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit des Entwurfs verantwortlich gemacht werden. Zudem haben sie dafür zu sorgen, dass den Landesbauordnungen und den genehmigten Bauvorlagen entsprechende Ausführungspläne erstellt werden. Sollte dem Entwurfsverfasser für spezielle Einzelfragen wie im Bezug auf Statik, Wärme- oder Schallschutz und Bodenuntersuchung das notwendige Fachwissen fehlen, so ist er verpflichtet einen Bausachverständigen hinzuzuziehen.