ETB-Richtlinien

ETB-Richtlinien

ETB-Richtlinien wurden vom Ausschuss für „Einheitliche Technische Baubestimmungen“ unter Umgehung der üblichen Normungsverfahren der DIN, aufgrund ihrer Dringlichkeit, von Fachleuten erarbeitet. Bauaufsichtlich wurden folgende ETB-Richtlinien zu Baustoffen, Bauteilen und baulichen Anlagen zugelassen:

–         Richtlinien für die Ausführung und Bemessung bei Stahlbetonmasten

–         Richtlinien für die Bekleidung von Fassaden ohne oder mit Unterkonstruktion

–         Richtlinien zur Klassifizierung der Formaldehyd-Abgabe bei Spanplatten

Die Bundesländer bestimmen mit ihrer Liste der Technischen Baubestimmungen selbst, welche der Richtlinien Gültigkeit erhalten. Mittlerweile ist dieser Ausschuss allerdings aufgelöst worden, so dass nun das Deutsche Institut für Normung (DIN) wieder allein zuständig für die Normung ist.