Gemeinbedarfsflächen

Gemeinbedarfsflächen sind Areale mit dauerhafter öffentlicher Zweckbindung, die bereits zum Eigentum der öffentlichen Hand gehören. Auf Gemeinbedarfsflächen befinden sich überwiegend Verkehrsflächen sowie soziale, kulturelle, sportliche und kirchliche Einrichtungen/Anlagen. Gemeinbedarfsflächen werden von der Allgemeinheit genutzt, privates Gewinnstreben ist ausgeschlossen. Es gibt bleibende, abgehende und künftige Gemeinbedarfsflächen.