Gemeinschaftseigentum

Gemeinschaftseigentum

Einrichtungen und Anlagen, die innerhalb eines Wohneigentums allen Wohnungseigentümern zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung stehen, werden Gemeinschaftseigentum genannt. Die Fahrstühle, die Treppenhäuser, der Fahrradkeller und andere öffentliche Kellerräume, die Trockenräume, die Zugangswege sowie alle Entsorgungs- und Versorgungsanlagen für Gas, Strom, Wasser und Heizung gehören unter anderem zu den Gemeinschaftsräumen.