Gewährleistung

Gewährleistung

Als Gewährleistung werden Garantien oder Mängelhaftung aus den Werkverträgen zwischen Bauherr bzw. Bauherrin und den Bauunternehmern, Handwerkern und Architekten eines Projektes bezeichnet. In der Regel kommen für die Regelung der Gewährleistung bei Bauunternehmen oder Handwerkern die Vorgaben der VOB und  bei Architekten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zum Tragen.

Gemäß VOB beginnt nach der Abnahme des Baus eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr auf alle Erdarbeiten und alle Arbeiten, die das Grundstück betreffen, sowie auf die Teile einer Feuerungsanlage, die direkt vom Feuer berührt werden. Auf alle sonstigen Bauleistungen des Gewerkes ist eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren obligatorisch.

Gemäß BGB gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren, innerhalb der kostenlos Ersatz oder Nachbesserung im Falle von Planungs- und Baumängeln zu gewähren ist. Mängel, die bereits bei der Bauabnahme erkannt werden, müssen unabhängig von der Gewährleistung innerhalb einer angemessenen Frist nachgebessert werden.

Die Gewährleistung muss bei Verträgen gemäß BGB unter Umständen gerichtlich geltend gemacht werden, während bei Verträgen gemäß VOB eine schriftliche Aufforderung innerhalb der Gewährleistungsfrist ausreichend ist.