Grunderwerbsteuer

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbssteuer, die vom Grundstückskäufer aufgebracht werden muss, beträgt seit dem 01.01.1997 3,5 % des dem Grundstückswert angemessenen Grundstückpreises. In einigen wenigen Fällen, kann man von dieser Steuer befreit werden. Dies gilt in Fällen, in denen es sich bei Käufer und Verkäufer um ehemalige Eheleute oder Verwandte in gerader Linie handelt.