Grundschuld

Grundschuld

Eine Form des Grundpfandrechts stellt die Grundschuld dar, die in der Regel zur Sicherung von Darlehensforderungen dient. Gemäß §1191 BGB stellt eine in das Grundbuch eingetragene Grundstücksbelastung, welche den Grundstückseigner zur Zahlung eines Grundschuldbetrages verpflichtet, eine Grundschuld dar. Gegebenenfalls kann die Grundschuld mittels Zwangsvollstreckung eingetrieben werden, was den Verlust des Grundstückes zur Folge hätte. Eine Grundschuld ist anders als bei Hypotheken nicht an die Gläubigerforderung gebunden. Mit der Rückzahlung des Darlehens erlischt die Grundschuld nicht und kann auch übertragen werden. Auf der anderen Seite kann eine Darlehenssumme ohne weitere Eintragungen im Grundbuch erhöht werden, wenn der Voreintrag über eine entsprechende Höhe verfügt.