Grundstück

Grundstück

Ein Grundstück liegt dann vor, wenn ein oder mehrere Flurstücke oder Teile davon separat vermessen werden und die Fläche ins Grundbuch eingetragen wurde.  Erwirbt oder verkauft man einen Teil eines Flurstücks, so wird dieses zunächst als Parzelle bezeichnet. Erst mit der Vermessung werden die Grundlagen für ein Grundstück gelegt, welches dann ein Grundbuchblatt erhalten muss, um als Grundstück zu gelten.

Ein Grundstück kann nur als Baugrund genutzt werden, wenn es durch Erschließung baureif geworden ist. Dazu muss es über einen Anschluss an die Versorgungsnetze für Frischwasser, Strom und Abwasser sowie an eine öffentliche Strasse verfügen. Zudem muss ein solches Grundstück natürlich im Bebauungsplan als Baugrund vorgesehen sein oder innerhalb bereits bebauter Ortsteile liegen. Der Bebauungsplan gibt auch das Ausmaß und die Art der möglichen Bebauung vor. Ein Grundstückskäufer sollte sich daher über die Bebaubarkeit zunächst kundig machen.