Grundstückskauf

Grundstückskauf

Bevor ein Grundstückskauf getätigt wird, sollte geklärt werden, ob der Grundstückspreis dem Grundstückswert angemessen ist. Zudem sollte sich der Käufer bei den zukünftigen Nachbarn über eventuelle Bestimmungen aus dem Nachbarschaftsrecht orientieren. Der Grundstückskauf wird in drei Schritten abgewickelt:

–       Zunächst ist eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrages vorgesehen.

–       Die notarielle Einigungserklärung über den Eigentumsübergang zwischen Käufer und Verkäufer wird als Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen.

–       Ebenfalls ins Grundbuch wird dann der eigentliche Eigentumsübergang eingetragen.

Grunderwerbskosten fallen bei jedem Grundstückskauf an.