Gutachterausschuss

Gutachterausschuss

Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches müssen in Ländern und Gemeinden Gutachterausschüsse gebildet werden. Diesem sollten neben einigen ehrenamtlichen Gutachtern auch ein Angestellter der Finanzbehörde, der für die Ermittlung der Bodenrichtwerte zuständig ist, als auch ein Vorsitzender angehören. Den Gutachterausschüssen obliegen die Ermittlung von Liegenschaftszinsen, die Erstellung von Grundstücksmarktberichten sowie die Ermittlung von Verkaufswerten aufgrund von Anfragen privater Personen, Weisungen von Seiten der Gerichte oder des Wortlautes des Baugesetzbuches.