Haftung von Sachverständigen (Privatgutachter)

Haftung von Sachverständigen (Privatgutachter)

Die Haftung eines Sachverständigen als Privatgutachter umfasst Verschuldenshaftung (auch beim Vertragsabschluss, Culpa in contrahendo), Unmöglichkeitshaftung, Haftung wegen Verzug, Sachmangelhaftung, Rechtsmangelhaftung und betrifft im Weiteren Ersatz für Aufwendungen sowie Honoraranspruch. Seit 2002 gilt in Deutschland das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.