Lageplan

Lageplan

Zu den Beleihungsunterlagen und den Bauvorlagen gehört auch der Lageplan. Wenn der Lageplan ein Bauvorlagenbestandteil ist, müssen bestimmte von den Bundesländern vorgegebene Darstellungen der jeweiligen Bauvorlagenverordnung enthalten sein. In den einzelnen Ländern sind die Verordnungen unterschiedlich geregelt. In der Regel zählen zu den Vorgaben der Maßstab (1:500), die Bezeichnung des Grundstücks mit Gemeinde, Grundbuch, Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück, der Flächeninhalt und katastermäßige Baugrundstücksgrenzen sowie die Grenzen der Umgebungsgrundstücke, Hinweise auf Baulasten aus dem Liegenschaftsbuch und der vorhandene Gebäudebestand.

Einige Bundesländer unterscheiden zwischen einfachen und qualifizierten Lageplänen. In einfachen Lageplänen sind die oben genannten Angaben enthalten. In qualifizierten Lageplänen, die hauptsächlich bei Grenzbebauungen relevant werden, sind zudem Abstandsmaße und Grenzlängen enthalten. Zudem wird der aktuelle Bebauungszustand der Nachbargrundstücke dargestellt.