Objektüberwachung

Objektüberwachung

In der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist die Objektüberwachung als 8. Leistungsphase gelistet, wobei der Aufwand und das Honorar prozentual am Gesamthonorar bemessen werden. Es handelt sich um die verantwortungsvollste und arbeitsintensivste Leistungsphase. Die Bauleitung oder Bauüberwachung, wie die Objektüberwachung auch bezeichnet wird, umfasst die Überwachung aller Gewerke der Baustelle durch den Bauleiter.

Die Verantwortung für alle Belange auf der Baustelle trägt der Bauleiter. Dazu zählen auch die Einhaltung aller Bestimmungen und Normen für das Bauvorhaben und alle Gewerke inklusive der handwerklichten Tätigkeiten vor Ort.   Vor dem Abschluss, spätestens sofort danach, erfolgt die Rechnungsprüfung und -zahlung sowie eine Überprüfung auf sichtbare Mängel, die von dem jeweiligen für das Gewerk Verantwortlichen beseitigt werden müssen.