Rauminhalt

Umbauter Raum wird in der DIN 277/1950 bestimmt: Der umbaute Raum, der von einem Gebäude umschlossen wird, ist voll anzurechnen. Bei einem nicht ausgebauten Dachraum, der von den Flächen nach der DIN-Norm und den Dachaußenflächen umschlossen wird, ist der umbaute Raum mit einem Drittel anzurechnen. Die Gebäudegrundfläche wird nach den Rohbaumaßen vom Erdgeschoss berechnet.

Der Bruttorauminhalt ist gemäß DIN 277/87 definiert: Es ist der Rauminhalt von einem Baukörper, der nach unten hin von der Unterfläche einer konstruktiven Bauwerkssohle (ohne die Fundamente) sowie von den äußeren Begrenzungsflächen eingeschlossen wird; Putz, Wärmedämmung, etc. sind inklusive.