Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Sachenrechtsbereinigungsgesetz

Zwischen der damaligen DDR und der Bundesrepublik Deutschland ergaben sich in der Vergangenheit erhebliche Unterschiede im Grundstücksrecht. Mit der Wiedervereinigung wurde eine Anpassung der teilweise recht diffusen DDR-Grundstücksgesetze an das gängige Grundstücksrecht der BRD notwendig. In der damaligen DDR konnte seit 1954 nur auf Grundstücken gebaut werden, die in Staatsbesitz verblieben. Mit der Einführung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes am 01.10.1994 wurde eine Anpassung erreicht.

Die in der DDR entstandenen baulichen Nutzungsrechte an Gebäudeeigentum und an Grundstücken, auf denen die Gebäude errichtet wurden, sollten damit in die Rechtsphäre des BGB überführt werden. Eine Erbbaurechtslösung sowie ein Ankaufsrecht des Gebäudeeigentümers bzw. Nutzers an dem Grundstück brachte die Lösung des Problems.