Schwerbehinderten-Bauförderung

Schwerbehinderten-Bauförderung

Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes inne habende oder einen solchen Arbeitsplatz in Aussicht habende Schwerbehinderte können Zuschüsse bzw. Darlehen aus der Ausgleichsabgabe erhalten für:

–       den Bau bzw. Erwerb von behindertengerechtem Wohnraum wie Eigenheim oder Eigentumswohnung

–       einen an die Bedürfnisse des Behinderten angepassten Wohnraumumbau, der förderungswürdig ist

–       den Umzug in eine erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz liegende Wohnung bzw. in eine behindertengerechte Wohnung

Nähere Auskünfte über die Möglichkeiten der Schwerbehinderten-Bauförderung erhalten Behinderte von den Hauptfürsorgestellen.