städtebaulicher Entwicklungsbereich

städtebaulicher Entwicklungsbereich

Durch die Satzung der Gemeinde werden förmlich Bereiche festgelegt, in denen besondere Infrastruktur- und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen sind. Für diese städtbaulichen Entwicklungsbereiche gelten gemäß § 165 ff. BauGB besondere Genehmigungspflichten für etliche Rechtsvorgänge.