TA-Lärm

TA-Lärm

Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Anlagengeräusche wurde am 26.08.1998 eine technische Anleitung zum Schutz gegen TA-Lärm als sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz verabschiedet.

Für genehmigungsbedürftige als auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen hat diese Rechtsvorschrift Gültigkeit. Darunter fallen sowohl Gewerbe- und Industrielärm als auch Verkehrslärm, der von Schienen- und Straßenfahrzeugen verursacht wird. Hingeben gilt Lärm durch Heimwerkertätigkeiten zum allgemeinen Nachbarschaftslärm. Entsprechend der unterschiedlichen schutzbedürftigen Gebiete und der verschiedenen Zeitspannen der Lärmeinwirkungen werden die Immissionsrichtwerte differenziert.