Tankstellen

Tankstellen

Als Tankstellen werden Abfüllplätze für Kraftstoffe und Benzin an ortsfesten Anlagen bezeichnet. Beim Tankstellenbetrieb sind Tankstellenverordnungen, die von den Bundesländern erlassen wurden, zu beachten. Insbesondere soll ein Eindringen von Kraftstoff oder Benzin in die unter der Tankstelle liegende Bodenschichten, das Abwasser, das Grundwasser oder andere Gewässer verhindert werden. Daher müssen die Abfüllplätze dauerhaft und beständig flüssigkeitsundurchlässig sein und die Zapfsäulen bzw. Zapfautomaten über eine automatische Abschalteinrichtung verfügen.

Zulässig sind Tankstellen gemäß BauNVO in Misch-, Dorf-, Industrie- und Gewerbegebieten. Ausnahmsweise können in Kerngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten, in besonderen oder allgemeinen Wohngebieten zugelassen werden. In reinen Wohngebieten sind Tankstellen grundsätzlich nicht zulässig.