Umlegung

Umlegung

Um öffentliche Anlagen oder Grundstücke besser nutzen zu können, kann es nötig sein die Grundstücke neu zu zuschneiden. Dieser Neuzuschnitt wird Umlegung genannt. Die öffentliche Hand kann per Enteignung und Ersatzleistungen eine solche Umlegung anordnen. Doch auch Nachbarn können sich, auch einvernehmlich, auf eine Umlegung einigen.