Umlegungsgebiete

Umlegungsgebiete

Gemäß § 45 ff. BauGB sind Umlegungsgebiete förmlich von Gemeinden durch einen Beschluss festzulegen. In ihnen werden bodenordnende Maßnahmen ergriffen, damit die plankonforme Grundstücksnutzung verwirklicht werden kann. Vom Bekanntmachen des Umlegungsbeschlusses an sind diese Gebiete an festgelegte Vorgänge gebunden, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.