Veränderungssperre

Veränderungssperre

Die Veränderungssperre stellt ein Instrument im Rahmen der Bauleitplanung dar, welches zur Sicherung dient. Ein Bauantrag, der durch Bauherren nach dem Erlass einer Veränderungssperre eingereicht wird, wird in der Regel mit dem Verweis auf selbige abgelehnt. In Verbindung mit zusätzlichen Verfügungssperren wird die Veränderungssperre zudem als Abwehrmaßnahme gegen Behinderungen städtebaulicher Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen eingesetzt.

Genehmigungsbedürftige, wertsteigernde bauliche Anlagen oder Grundstücksveränderungen werden zur Sicherung der Bauleitplanung nicht zugelassen. Der gleichen Maßnahmen können im Rahmen der Bodenordnung trotzdem genehmigt werden. Eine Veränderungssperre behält zwei Jahre lang ihre Gültigkeit. Jedoch kann die Veränderungssperre unter bestimmten Voraussetzungen auch auf eine Frist von vier Jahren verlängert werden.