Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR)

Wenn man von den Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) spricht, muss man zunächst einmal den Begriff „Wald“ genauer definieren. Rein formal sind alle mit Forstpflanzen bestockten Grundflächen Wald, darüber hinaus Waldwege, kahlgeschlagene oder verlichtete Grundflächen, Lichtungen, aber auch Waldwiesen und Wildäsungsplätze. Kleinere Grundstücke, auf denen sich Baumgruppen befinden, fallen dagegen nicht unter den Begriff Wald. Gleiches gilt für Parkanlagen, Baumschulen oder auch bestockte Baulandflächen.

Den Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) liegt die Ermittlung des Verkehrswertes für Wald zugrunde. Dieser Waldwert setzt sich zusammen aus dem Wert des Bodens und des Baumbestandes. Wie auch beim Verkehrswert bei Immobilien wird der Waldwert durch den Preis bestimmt, der am Stichtag nach den rechtlichen Gegebenheiten erzielt werden würde. Die Faktoren, die den Waldwert beeinflussen, sind ebenfalls in den Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) benannt. So spielt die Lage des Waldes eine Rolle, beispielsweise die Frage, ob er sich in der Nähe zu Siedlungsgebieten, Ballungszentren oder Erholungsgebieten befindet. Aber auch die Erschließung und die Größe der Waldflächen, der Holzbestand oder besondere Umstände wie Dienstbarkeiten, besondere Erholungsfunktionen des Waldes oder andere rechtliche Gegebenheiten.

Der Waldwert wird in einem Gutachten dokumentiert. Der Gesetzgeber sieht für dieses Gutachten eine bestimmte Gliederung vor. Dabei wird zunächst eine Zusammenfassung erwartet, die den Wald in all seinen Facetten beschreibt. Des weiteren sind Nachweise über Eigentümer und die Fläche des Waldes zu erbringen. Auch die Verkehrslage, das Klima oder witterungsbedingte Gefahren durch Schnee oder Sturm fließen in die Bewertung ein. Der Wildbestand oder das Vorhandensein von Insekten wirkt sich ebenfalls auf den Waldwert aus.

Eine Vielzahl weiterer Faktoren, die der Ermittlung des Waldwertes dienen, kommen zu den hier auszugsweise genannten hinzu. Zudem sind zahlreiche Formeln nötig, um den Waldwert zu berechnen. Die Waldwertermittlungsrichtlinien (WaldR) sind komplex, das Erstellen von Gutachten über den Waldwert ist ein Vorgang, der eine hohe Fachkompetenz voraussetzt.