Zielbaumverfahren

Als operatives Verfahren werden mit dem Zielbaumverfahren Abweichungen im Sinne des § 14 WertV berücksichtigt, die Vergleichsgrundstücke entgegen der Merkmale der zu bewertenden Grundstücke entsprechend berücksichtigen. Abweichungen lassen sich in Einzelkomponenten aufgliedern, um durch ein Punktesystem Ab- und Zuschläge zu aggregieren.