Abbruchbetriebe

Abbruchbetriebe

Abbruchbetriebe

Rückbaubetriebe und Abbruchbetriebe sind Unternehmen, die sich auf alle mit dem Abbruch von Bauwerken zusammenhängenden Arbeiten spezialisiert haben.  Im Regelfall nennen diese Unternehmen einen differenzierten Maschinenpark ihr Eigen. Heutzutage bedeutet der Bereich Abbruch allerdings nicht mehr nur die Abbruchmaterialbeseitigung auf Schutthalden, sondern umfasst Wiederverwertung und Recycling der aus dem Gebäudeabbruch resultierenden Materialien an so genannten örtlichen Güterbörsen. In einem besonderen Verfahren muss die korrekte Abfallentsorgung von den Abbruchbetrieben nachgewiesen werden.  Die „Verordnung über die Nachweisführung von Abfällen“ stellt die gültige Rechtsgrundlage dar.

Risiken wie Schadstoffe oder Unfallgefahren ergeben sich bei einem Abbruch für die Beschäftigten, so dass eigene Betriebshaftpflichtversicherungen vorgeschrieben sind. Der Abbruch baulicher Anlagen kann auf Basis des Baugesetzbuches bauplanungsrechtlich angeordnet werden, sofern ein Gebäude den im Bebauungsplan festgelegten Vorgaben nicht entspricht.

Eine Entsiegelung des vorher bebauten Bodens kann mit dem Abbruch ebenfalls verbunden sein. In den Bauordnungen der Bundesländer beinhalten Regelungen für den Abbruch baulicher Anlagen, wobei zwischen genehmigungspflichtigen und -freien Abbrüchen unterschieden wird. In der Regel bedürfen Abbrüche baulicher Anlagen nach dem Bauordnungsrecht einer Genehmigung, wobei es allerdings auch etliche Ausnahmen gibt.